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Sehr geehrter Herr Klemann,
nach § 10 Satz 1 der Tierschutz- Hundeverordnung ist es verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns vorbehalten, an beiden Ausstellungstagen verstärkt entsprechende tierschutzrechtliche Kontrollen durchzuführen. Tierärzlliche Gesundheitsbescheinigungen sind nicht erforderlich.
WIR HEISSEN SIE HERZLICH WILLKOMMEN AUF DER
HOMEPAGE DES LANDESVERBAND RHEINLAND-PFALZ IM VDH E.V.
Unser Landesverband betreut über 50 Rassehundezuchtvereine in Rheinland-Pfalz,
veranstaltet eine Internationale Rassehunde-Ausstellung und plant Informationsveranstaltungen sowie Kynologische Tagungen
Wir beraten Sie gern bei der Anschaffung eines Hundes und
nennen Ihnen gern Anschriften von seriösen Züchtern.
Ludwigshafen 2021
Best in Show
SHELTIE: DANDLEWOOD END OF STORY


Last Update: 18.05.2022